Damit es auch jedem Recht gescheh´,
gibt es bei uns das ABGB,
der Schuldige in allen Schadensfällen,
muss den alten Zustand wieder herstellen.
Ein Jüngling mit seinem Kraftrad,
fuhr wohl zu schnell durch eine Stadt,
er kannte die Strecke genau,
trotzdem rammte er eine Frau.
Jedoch weil diese schwanger war,
war das Ergebnis auch gleich klar,
der harte Anprall und der Schreck,
nahmen der Frau den Fötus weg.
Und somit stellte sich die Frage:
„Was tun, bei einer Schadensklage,
müssen Schuldige in solchen Fällen,
den alten Zustand wieder herstellen?“
© Horst Rehmann